Dieser Stoff hat laut Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eine Legaleinstufung als "akut toxisch Kat. 3*". Das entspricht einem Toxizittsbereich, der die Verpackungsgruppe II oder III erfordern kann. Da der BAM keine Daten zur genaueren Bewertung vorliegen, wurde hier der ungnstigere Fall (worst case) angenommen und die Verpackungsgruppe II empfohlen. Wenn dem Anwender entsprechende Klassifizierungsdaten zur Verfgung stehen, ist ggf. auch eine Einstufung in die Verpackungsgruppe III mglich.